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Die EU hat beschlossen, C6-basierte Textilbeschichtungen in naher Zukunft zu verbieten.
Da Deutschland Vorschläge für neue Vorschriften zur Beschränkung von Perfluorhexansäure (PFHxA) vorgelegt hat, wird die EU in naher Zukunft Textilbeschichtungen auf C6-Basis verbieten.
Darüber hinaus tritt am 4. Juli 2020 eine Beschränkung der Europäischen Union für perfluorierte C8- bis C14-Substanzen in Kraft, die zur Herstellung dauerhafter wasserabweisender Beschichtungen verwendet werden.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 29. Mai 2020